Verantwortungsbereich Datenerfassung:
BSV Blumberg
Landsberger Straße 7a
16356 Ahrensfelde/Ortsteil Blumberg
Kontaktdaten: siehe Impressum
Vorstand i. S. d. § 26 BGB: siehe Impressum
Online-Kontakt: info@bsv-blumberg.de
Hosting:
Unsere in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen, um den Betrieb der Homepage zu ermöglichen, umfassen folgende Leistungen: Plattformdienstleistungen (z. B. e-Mail), Webspace, Datenbank, technische Wartung.
Welche Daten werden erfasst und wie?
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-LogDateien, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Diese werden benötigt, um Angriffe, einen fehlerhaften Code oder allgemeine Fehler zu identifizieren und werden nach vier Wochen vom Webserver gelöscht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1, b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Wofür werden erhobene Daten genutzt?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse des Nutzerverhaltens verwendet werden.
Routenplaner
Als Service auf unserer Homepage ist als Routenplaner Mapbox implementiert, der von der von 1&1 IONOS SE bereit gestellt wird.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Wir verwenden gegenwärtig keine Analyse-Tools und andere Tools von Drittanbietern.
Sofern wir dies tun, benennen wir den Anbieter und das entsprechende Tool in der Tabelle in der rechten Spalte! Dies schließt allerdings nicht aus, dass Dritte, z. B. unser Webhoster, Analyse-Tools o. Ä. verwendet.
Cloud-Dienste
Sofern wir für unsere Dokumentation/Berichterstattung oder Datenverarbeitung Cloud-Dienste beanspruchen, weisen wir an entsprechender Stelle darauf hin.
Kontaktformulare, Onlinemelder
Wir verarbeiten Daten (z. B. Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), die in den Kontaktformularen oder im Onlinemelder erhoben werden, um vertraglichen Verpflichtungen, Serviceleistungen und der Organisation von Wettkämpfen und Veranstaltungen nachzukommen. Ebenso werden die Vertragsdaten bei einer Bestellung im Online-Shop bzw. entsprechenden Vereinbarungen per Mail/Telefon (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Betreff der Anfrage, Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet.
Social Media Plug-Ins
Unsere Homepage verzichtet auf die Einbindung von Social Media Plug-Ins von Facebook, Twitter und Co., obwohl wir durchaus auch eine eigene Seite auf diversen Social Media-Plattformen pflegen. Um auf unsere Social Media-Kanäle aufmerksam zu machen, nutzen wir lediglich Links. Grund: Über solche Plug-Ins ist theoretisch eine technische Identifizierung für Dritte möglich (z. B. über die IP-Adresse) ohne auch überhaupt auf der entsprechenden Seite eingeloggt zu sein. Anders als bei einigen Cookies kann auf deren Einbindung jedoch bedenkenlos verzichtet werden.
Cookies
Die Internetseiten verwenden so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1, f DSGVO gespeichert. Der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Auskunft, Sperrung, Löschung nach Art. 15, 16, 17, 18 DSGVOSie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Dritte erhalten dieses Recht ausdrücklich nicht: Dies gilt auch für enge Verwandte oder Behörden, sofern diese das nicht auf Grundlage eines Gesetzes veranlassen können! Wird wiederum das Recht eines Dritten durch einen der genannten Vorgänge beschränkt oder verletzt, ist ihr Recht auf Auskunft, Sperrung oder Löschung eingeschränkt.
Die Sperrung und Löschung erfolgt nicht, wenn das allgemeine Interesse am Erhalt der Daten ihrem individuellen Wunsch deutlich überwiegt. Dies kann insbesondere bei Berichterstattungen und Ergebnislisten zu halb-öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen zutreffen. Ihr Recht, bestimmte Daten für die Zukunft unkenntlich bzw. personenunabhängig abzubilden, wird dadurch nicht berührt.
Für den Vorgang der Sperrung oder des Löschens von Daten ist der Daten erfassenden Stelle eine Mindestzeitspanne von 14 Tagen zu gewähren. Eine Auskunft erfolgt zeitnah.
Sollten Aufbewahrungspflichten oder anderweitige gesetzliche bzw. verbandsrechtliche Regelungen gegen eine umgehende bzw. zeitnahe Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten sprechen, ist ihr Recht darauf ebenfalls eingeschränkt.
Dem BSV Blumberg entgegengebrachte Anträge in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form beschränken sich immer nur auf den Wirkungs- und Einflusskreis des Vereins. Dieser reicht ausdrücklich nicht auf Datenbereiche, die durch Vervielfältigung auf anderen Plattformen (externe Internetseiten u. a.) entstehen, ohne dass der Verein darüber Kenntnis erlangte bzw. dies genehmigt hat. Des Weiteren können einmal verbreitete Daten nicht mehr gelöscht werden, die in ihren Eigenschaften oder durch ihre Verbreitungsart nicht mehr (von uns) zu löschen sind. Dies trifft insbesondere auf Texte und Bilder in Printmedien oder auf vereinsfremden Internetseiten zu.
Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVOSie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. Dies sind vor allem Angaben, die per Antrag, Formular oder mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Kommunikation gemacht wurden.
Ihr Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und/oder an Dritte zu übermitteln, wird mit der Maßgabe eingeschränkt, dass Daten, die wir durch die Verpflichtung gegenüber Dritten von diesen erhalten, speichern oder verarbeiten, davon ausgeschlossen werden können. Auskünfte sind in Wort und elektronischer Schrift möglich. Gängige von uns unterstützte elektronische Dateiformate sind doc, docx, xls, xlsx, pdf, txt, html, png, jpg. Die durch Bereitstellung von personenbezogenen Daten in anderen Formaten oder durch deren Versand entstehende Kosten können zu Lasten des Antragstellers gehen.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Begründete Widersprüche werden zeitnah bearbeitet. Andernfalls ist der Daten verarbeitenden Stelle eine angemessene Frist einzuräumen. Das Zurückziehen der Genehmigung zur Speicherung und/oder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ist jederzeit möglich, muss jedoch der entsprechenden Daten verarbeitenden Stelle gegenüber direkt mitgeteilt werden. Das gilt z. B. nach erfolgter Weitergabe der Daten, z. B. an Presse- und Medienagenturen oder Verbände. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVOIm Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde kann über den an die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde in Brandenburg erfolgen:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Anmerkungen zur Veröffentlichung von Daten und Bildern auf der Homepage und Weitergabe an Presse und andere Medienanstalten
In unseren Online-Medien wird von Wettbewerben, Aktionen und dem allgemeinen Vereinsleben in Text, Bild (Fotos, Videos) und Ton berichtet. Außerdem werden Ergebnislisten von Wettbewerben veröffentlicht.
Entsprechende Ergebnislisten und Berichte sind zwingender Bestandteil des sportlichen Wettkampfs und Teil des Vereinsalltags, der eine gewisse Öffentlichkeitsarbeit verlangt. Diese stellt eine wesentliche Maßnahme dar, um Vereinsziele besser erreichen zu können. Dem sportlichen Wettbewerb ist es zudem immanent, dass man sich mit seinen sportlichen Kontrahenten misst und vergleicht. Dazu ist eine Veröffentlichung von Ergebnislisten unabdingbar. Dies hat auch eine Bedeutung für die Zukunft, denn auch zukünftig ist es aus sportlicher Sicht interessant zu wissen, wie einzelne Teilnehmer bei den Wettbewerben abgeschnitten haben und welche leistungsorientierte Entwicklung vollzogen wurde. Deshalb verzichten wir von vornherein auf eine konkrete, allgemeingültige Befristung der Speicherung bzw. Veröffentlichung von Daten, die einer ordentlichen Berichterstattung zugrunde liegen.
Eine allgemeine Berichterstattung liegt im öffentlichen Interesse!
Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb erklärt der Teilnehmer konkludent, dass diese Daten, Bilder und Videos erfasst und veröffentlicht werden können. Eine spätere Löschung oder Streichung dieser Daten erfolgt daher nicht unbegründet. Ein Vereinsaustritt liefert keine ausreichende Begründung für eine Löschung. In diesem Falle besteht lediglich ein Anspruch auf Unkenntlichmachung von personenbezogenen Daten oder Personen auf Bildern. Alternativ können so Daten und Bilder ohne Bezug zum Antragsteller weiterverwendet werden.
Sportlerinnen und Sportler, die eine Veröffentlichung ihrer Daten in Ergebnislisten sowie Berichterstattungen von Wettbewerben oder Abbildungen ihrer Person in Bild und/oder Bild und Ton nicht wünschen, dürfen daher nicht am Wettbewerb teilnehmen. Die Veröffentlichung per "schlichtem" Aushang ist hierbei inbegriffen.
Die Datenübermittlung zur Förderung des Vereinszwecks, inklusive einer zweckdienlichen Öffentlichkeitsarbeit, ist durch Art. 6 (1) f DSGVO zulässig. Einen Leitsatz zur Veröffentlichung von Bildern finden Sie in der rechten Spalte.
Verschlüsselung
Zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie einem Seitenbetreiber senden, stehen eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung zur Verfügung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten definitiv nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auf unseren Internetseiten wird eine solche Verschlüsselung im Allgemeinen nicht unterstützt, wir verzichten i. d. R. jedoch auch auf Kommunikationsmethoden wie Foren, Chats oder Kontaktformulare. Bei Kontakt via e-Mail ist die Verschlüsselung in Abhängigkeit ihres Dienstleisters jedoch sichergestellt.
Geltungsbereich unserer Datenschutz-Regelungen
HomepageDiese Regelungen gelten in Bezug auf unsere Homepage, inklusive aller Unterfunktionen. Diese werden mitunter von Dritten (externe Dienstleister) angeboten. Deren Bestimmungen zum Datenschutz können abweichen und sind dann ergänzend gültig, um die personenbezogenen Daten des Nutzers ausreichend zu schützen.
Soziale Medien, sonstige Informations- und Nachrichtenportale
Die Angaben zum Datenschutz erstrecken sich auch auf die von uns einbezogenen Sozialen Medien, wie z. B. Facebook oder You Tube. Auch hier werden unsere Angaben von den Datenschutzbestimmungen des Medienbetreibers überlagert. Für den jeweiligen Account sind die an dieser Stelle gemachten Aussagen ergänzend wirksam.
Das Internet bietet weitere verschiedene Seiten, auf denen der Verein in Eigenregie Informationen sowie Berichte in Wort und Bild bereitstellen kann. Die Seiten von www.fussball.de sowie www.fupa.net sind solche Portale. Unsere Datenschutzregelungen, aber auch die der jeweiligen Seitenbetreiber finden dort Anwendung. Änderungen oder Löschungen von uns eingepflegter Inhalte werden auf Wunsch bzw. mit Antrag vorgenommen, sofern uns dies technisch noch möglich ist. Anderenfalls können Sie sich auch gern direkt an die Betreiber dieser Internetseiten wenden.
Festzuhalten ist, dass von uns erhobene Daten und erstellte Bild-/Tonspuren auch auf diesen Internetseiten eingepflegt werden können. Die Datenspeicherung erfolgt dann auf den Servern der jeweiligen Seitenbetreiber. Die Seite www.fussball.de ist mit der DFB-Anwendung DFBnet verknüpft. Diese Anwendung ist ein Kernelement bei der Durchführung von Fußballspielen. Ohne Nutzung dieser Anwendung, ist die Teilnahme an Wettbewerben schlichtweg unmöglich. Den Fußballverbänden zugespielte bzw. über diese Plattform verpflichtend einzutragende Daten (u. a. von Spielern, Funktionären) werden u. U. auf www.fussball.de automatisch angezeigt. Mit einer Registrierung auf www.fussball.de können Sie dort ihr eigenes Profil und damit eine größere Schnittmenge an persönlichen Daten verwalten. U. a. ist eine Anonymisierung möglich. Diese Einstellung kann auch der Verein für ein gewisses Portfolio an Daten, jedoch nicht für alle, vornehmen. Für die Veröffentlichung von personenbezogenen Dokumenten (z. B. Spielerbild) bemüht sich der Verein, bei Antragstellung auf eine Spielgenehmigung beim Verband, die gesonderte Zustimmung einzuholen (siehe Spalte rechts). Die Zustimmung erstreckt sich dabei lediglich auf die Veröffentlichung. Das Erheben und Einpflegen der Spielerdaten und eines Spielerbildes sind dennoch verpflichtend.
Kommunikation
Bei jeder erdenklichen Art der Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Verein sind wir bemüht, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Dies gilt für vereinsexterne ebenso wie für vereinsinterne Datenübertragungsmethoden. Dahingehend werden u. a. vereinsseitige Vorgänge regelmäßig überprüft.
Beziehung Verein - Mitglieder/Angestellte
Der Datenschutz erstreckt sich auch auf den Mitgliederbereich eines Vereins. Die diesbezüglich zu erfassenden, zu speichernden und weiterzuleitenden Daten werden somit im Allgemeinen ebenfalls von dieser Erklärung tangiert. Im Speziellen sind die Angaben zu "Einverständnis Internet" hinzuzuziehen. Mit seiner Unterschrift auf dem rechtsgültigen Mitgliedsantrag akzeptiert der Antragsteller unsere Datenschutzerklärungen. Bei Minderjährigen tritt an diese Stelle die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Datenschutzerklärung kann jederzeit auf dieser Homepage eingesehen werden. Für Beschäftigte im Verein gilt diese Ausführungen sinngemäß.
Ein Mitglied/Angestellter gilt im Verhältnis zu einem anderen Mitglied/Angestellten als Dritter. Die personenbezogenen Daten sind gegenüber dem Dritten zu schützen. Entsprechende Daten werden nur veröffentlicht (z. B. per Aushang, Vereinspublikation), sofern sie entweder personenunabhängig dargestellt werden oder aber die Zurkenntnisnahme der Daten der Förderung des Vereinszwecks zweckdienlich ist. Dies ist gemäß Art. 6 (1) b, f DSGVO zulässig.
Für Vereinsfunktionäre wird der Datenschutz insoweit aufgeweicht, dass personenbezogene Daten auch ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden dürfen, sofern dies im Rahmen der übernommenen Aufgaben entsprechend notwendig ist und dadurch eine "Erreichbarkeit" hergestellt werden kann. Eine vollständige Wiedergabe der privaten Adressdaten ist auch in diesem Falle nicht unbedingt zweckmäßig und bedarf der Einwilligung. Die Auflistung vereinzelter Namen, e-Mail-Kontakte oder Telefonnummern ist gestattet. Die offizielle Vereinsadresse (Postanschrift) ist zu veröffentlichen, auch wenn sie mit einer Privatadresse identisch ist.
Personenbezogene Daten von Mitgliedern (z. B. Name, Adresse, Kontoverbindung), die aus dem Verein ausscheiden, werden aufgrund von Dokumentations- und Berichtspflichten und rückwirkenden Abrechnungszwecken, weiterhin gespeichert. Nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein werden keine neuen personenbezogenen Daten mehr erfasst. Somit kommt es auch zu keinen Aktualisierungen mehr. Der gespeicherte Datensatz von ehemaligen Mitgliedern ist somit auf dem Stand der bis dato erfolgten letztmaligen Aktualisierung und wird nach Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres auf das noch zukünftig erforderliche Minimum (Name, Daten zur Vereinszugehörigkeit u. a.) für die Dokumentation reduziert. Dies geschieht jedoch nicht, solange noch vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer der beiden Seiten im Zusammenhang mit der vergangenen Mitgliedschaft bestehen.
Versammlungen
Das Erfassen und Speichern personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer Versammlung (z. B. Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung) ist gestattet, solange es der Förderung des Vereinszwecks dient. Auch die Geltendmachung bzw. Verwirklichung von Mitgliederrechten und -pflichten bietet vorrangig Anlass, personenbezogene Daten zu erheben und zu speichern. Das Anfertigen von Teilnehmer-/Anwesenheitslisten ist insoweit durch Satzung und Dokumentationspflichten gedeckt. Diese Listen dienen lediglich internen Zwecken und nehmen nur wesentliche personenbezogene Daten (z. B. Name, Abteilungszugehörigkeit) auf. Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben und möglicherweise an öffentliche Stellen oder Verbände übermittelt werden müssen, werden immer nur generalisiert versendet.
Beziehung Verein – Verbände oder sonstigen juristischen Personen (z. B. Banken, Versicherungen)
Im Verhältnis zwischen Verein und den zugehörigen Verbänden gelten die Datenschutzregelungen in stark eingeschränkter Form. Grundsätzlich werden juristische Personen von der Datenschutzverordnung nicht erfasst. Dennoch können auch sie Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sein.
Geschützt werden aber in jedem Falle deren Mitglieder, die natürliche Personen sind. Somit fallen die Angaben zu Einzelpersonen einer Vereinigung unter den Datenschutz. Daten, die zwischen den Daten erfassenden Stellen versendet werden, unterliegen den jeweiligen Regelungen.
Die Datenübertragung ist gemäß Art. 6 (1) b, f DSGVO jederzeit möglich, sofern sie der Förderung des Vereinszwecks dient. Der Verein ist gemäß Verbandssatzungen und -verordnungen zu einer regelmäßigen Datenübermittlung verpflichtet. Dafür können mitunter bereitgestellte Software und/oder Online-Portale genutzt werden. Für Veranstaltungen, die von Verbänden organisiert werden, z. B. der Ligaspielbetrieb, finden auch die Datenschutzerklärungen des jeweiligen Verbandes Anwendung.
Organisieren andere Vereine Wettkämpfe, können im Rahmen der Teilnahme personenbezogene Daten weitergegeben werden. Dies beschränkt sich immer auf ein notwendiges Maß. In der Regel werden Daten wie Namen, Geburtsdatum und Vereinszugehörigkeit abgefragt. Darüber hinausgehende Angaben sind entweder durch den jeweiligen Teilnehmer selbst oder in jedem konkreten Fall nur mit erteilter Zustimmung - auch mündlich - weiterzugeben.
Fallbeispiel Passwesen:
Wird vom Verband verlangt einen Antrag auf Spielgenehmigung zu stellen, so gibt der Spieler mit Aufnahme seiner Daten (Formular des Verbandes) beim Verein seine Einwilligung, dass die erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben und beim Verein sowie beim Verband gespeichert werden. Der Verein leitet die Daten durch Übermittlung des Formulars auf postalischem oder elektronischem Wege an den Verbans weiter. Der Verband stellt einen Spielerpass aus. Dieser wird dem Verein zugeschickt, der ihn zu verwahren hat. Eigentümer des Spielerpasses ist der Sportverband, nicht der Spieler oder Verein. Zudem werden die Daten auf elektronischem Wege dem Verein zur Verfügung gestellt, um z. B. beim Ausfüllen von Spielberichten abgerufen zu werden (siehe z. B. DFBnet mit seinen verschiedenen Funktionen). Gleiches gilt in sachlich leicht abgeänderter Form, jedoch analog, für Schiedsrichter und andere meldungspflichtige Funktionäre (z. B. sportliche Leitung).
Erlischt die Spielerlaubnis (z. B. bei Kündigung der Spielerberechtigung), so ist der Verein dazu angehalten, binnen 14 Tage die Abmeldung an den Verband zu melden. Dies kann durch Nutzung einer Online-Plattform oder auf einem anderen sachdienlichen Wege erfolgen. Der Verein wird daraufhin verpflichtet, den ungültig zu machenden Spielerpass aufzubewahren. Die anschließend beginnende Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre. Auf Antrag und mit Gegenzeichnung (Übergabeprotokoll) kann der ungültige Pass dem Spieler ausgehändigt werden. Ein unberechtigter Dritter darf den Spielerpass nicht entgegennehmen. Somit leiten wir den Pass auch nicht an einen "neuen" Verein des Spielers weiter! Bei Beantragung einer neuen Spielberechtigung stellt der Verband einen neuen Spielerpass aus.
Mit Banken, zu denen beiderseitig, d. h. zwischen Mitglied/Angestellten/Teilnehmer und Verein, eine vertragserfüllende Beziehung besteht, dürfen personenbezogene Daten vom Verein abgeglichen werden. Dies ist zulässig, sofern es zweckmäßig ist und sich auf ein für die Erfüllung einer Vereinbarung notwendiges Miniumum beschränkt. Beispiele hierfür sind u. a. die Überweisung von Beiträgen oder das Zustandekommen einer Lastschriftvereinbarung.
Sinngemäß gelten diese Ausführung auch für Versicherungen, die bspw. Mitglieder oder Angestellte gesondert hinsichtlich ihrer Vereinszugehörigkeit bzw. Beschäftigung versichern. Bestehen durch Gruppenversicherungsverträge Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und einer Versicherung, so hat das Mitglied eine gesonderte Einwilligung zur Datenübermittlung mit Antragstellung, spätestens jedoch vor der erstmaligen meldungsbezogenen Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten abzugeben. Die Einwilligung kann Teil bzw. Vereinbarung des Mitgliedsantrags sein, da der BSV Blumberg e. V. eine solche Versicherung über den Landessportbund abgeschlossen hat.
Zu bestimmten Datenerhebungen, -speicherungen und -übermittlungen in Sachen Personalführung und Lohnabrechnung ist der Verein gesetzlich verpflichtet (z. B. durch EStG, SGB). Diese Daten werden nur gegenüber den dafür bestimmten Institutionen (z. B. Sozialversichungsbehörden, Finanzämter) und der betroffenen Person selbst offengelegt. Der Verein ist berechtigt, dafür bereitgestellte Software oder Internet-Plattformen zu nutzen.
Teilnehmer von Veranstaltungen
Nichtmitgliedern gegenüber, die an einer Veranstaltung des Vereins teilnehmen, ob aktiv oder als Zuschauer/Besucher, gilt unsere Datenschutzerklärung ebenfalls, unabhängig davon, ob ein Termin als vereinsintern, halb-öffentlich oder öffentlich deklariert wurde. Bei halb-öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen muss der Teilnehmer damit rechnen, dass Informationen erhoben und/oder Bildaufnahmen - auch durch Dritte - gemacht werden. Auf die Aufnahme und Verbreitung zu nicht rein privaten Zwecken sollte explizit hingewiesen werden. Dies geschieht bspw. durch Aushang oder Auslage. Der Teilnehmer erhält somit direkt oder indirekt mit Hilfe eines Hinweises auf die Angaben der vereinseigenen Homepage (www.bsv-blumberg.de) Zugang zu unseren Datenschutzerklärungen.
Mit einer Teilnahme werden diese Angaben stillschweigend akzeptiert. Der Verwendung von sachbezogenen Daten und Bildern, die möglicherweise auch personenbezogen sein können, wird durch konkludente Einwilligung zugestimmt. Aufnahmen, die ihren Fokus auf einzelne Personen legen und mit der Absicht einer Veröffentlichung gemacht werden, bedürfen ungeachtet vorgenannter Inhalte einer formlosen Zustimmung. Diese kann auch mündlich oder durch Registrierung (Anmeldung/Einschreibung) kollektiv erfolgen.
Personenbezogene Angaben beschränken sich immer auf ein notwendiges bzw. dem Sachverhalt dienliches Minimum. Eine solche Veröffentlichung ist durch Art. 6 (1) f DSGVO gedeckt.
Vereinsexterne Dienstleister und Behörden
Im Rahmen größerer und kleiner Veranstaltungen, aber auch im Vereinsalltag können vereinsexterne Dienstleister (z. B. Berater, Zeitmessung, Schiedsrichter/Verbandsfunktionäre, Schausteller, Eventmanager, usw.) hinzugezogen werden. Diesen Dienstleistern werden personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung befristet zur Verfügung gestellt und beschränkt sich auf ein dafür notwendiges Minimum.
Gleiches gilt, sofern der Verein durch Gesetz, Verordnung oder Satzung dazu verpflichtet wird, personenbezogene Daten an Behörden weiterzuleiten oder abzustimmen. Dies betrifft vorrangig Angaben zu Namen, Alter, Wohnort und Vereinszugehörigkeit. Erfolgt die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung in Verantwortung oder auf Initiative des Dienstleisters/der Behörde, so gelten deren jeweilige Ausführungen zum Datenschutz.
Vereinsgelände
Das Vereinsgelände des BSV Blumberg in der Landsberger Allee 7a, 16356 Ahrensfelde OT Blumberg ist öffentliches Gelände, das in Teilen der Kommune gehört. Auf dem Außengelände kommen die Regelungen nur bei unseren Veranstaltungen zum Tragen. Veranstaltungen anderer Organisatoren, ohne Beteiligung unseres Vereins, liegen nicht in unseren Einflusssphären, auch wenn ihnen eine Nutzungserlaubnis unsererseits vorliegt. In solchem Fall gilt unsere Datenschutzerklärung nicht.
In den Innenbereichen hingegen findet unsere Datenschutzerklärung uneingeschränkt Anwendung, sofern die Räumlichkeiten nicht ausschließlich Dritten zeitweilig zu ihrer Verfügung überlassen wurden.
Mitglieder- und Spendenwerbung
Mitgliederwerbung ist für das Vereinsleben unerlässlich. Dennoch dürfen personenbezogene Daten dazu nicht ohne gesonderte Einwilligung genutzt werden. Personenbezogene Daten dürfen dahingehend nur personenunabhängig und zusammengefasst bzw. generalisiert verwendet werden. Mitglieder, die sich dazu bereiterklären, öffentlich potentielle, neue Mitglieder zu werben, geben automatisch eine Einwilligung zur Verwendung ihrer personenbezogener Daten.
Bei Spendenaufrufen und Werbung, die darauf ausgerichtet ist, ausreichend finanzielle Mittel zu generieren, dürfen personenbezogene Daten verwendet werden, soweit dies der Erreichung eines Vereinsziels nützt (Art. 6 (1) b DSVGO).
Daten Dritter, beispielsweise regelmäßige Ticketerwerber, Sponsoren oder Personen des öffentlichen Lebens, die in Verbindung zum Verein stehen, dürfen zu Werbe- und Informationszwecken genutzt werden. Auch hier gilt, dass dabei Vereinszwecke verfolgt werden. Die Verwendung personenbezogener Daten muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. So dürfen vollständige Privatadressen nicht veröffentlicht werden. Referenz- oder Kontaktdaten indes können vereinzelt verfügbar gemacht werden.
Sponsoren
Personenbezogene Daten werden für vereinsfremde Zwecke nicht bereitgestellt. Die Satzung sieht einen "Austausch", der sich, ein- oder beidseitig ausgestaltet, auf solche Daten stützt, nicht vor. Somit bedarf es in einem solchen Fall einer gesonderden Zustimmung. Sponsoren, die eine Veranstaltung, ein Programmpunkt oder einen Wettbewerb unterstützen, dürfen durchaus Teilnehmerdaten akquirieren. Dann wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Diesbezüglich wird mit der Teilnahme eine Erklärung konkludent abgegeben. Bei einem Nichteinverständnis, ist die Teilnahme mitunter auszuschließen.
Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO
Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten usw. gelten als besonders schutzbedürftig. Diese Daten werden i. d. R. vom Verein nicht erhoben, da sie für die Förderung der Vereinszwecke bzw. das Erreichen eines Vereinsziels nicht notwenig erscheinen. Die Vereinssatzung gibt in vielerlei Hinsicht einen neutralen Standpunkt vor und liefert so die Grundlage eines diskriminierungsfreien Umfelds.
Allerdings kann es notwendig sein, gewisse besonders schutzbefürftige Daten im Laufe der Mitgliedschaft zu erheben. So kann die Erhebung und Weiterleitung von Gesundheitsdaten erforderlich werden, beispielsweise wenn Minderjährige am Erwachsenenspielbetrieb oder in Auswahlmannschaften teilnehmen möchten (z. B. ärztliches Attest). Im Zuge der Aufnahme von Sportverletzungen können ebenfalls solche Daten (z. B. frühere Unfälle und Verletzungen, Gesundheitszustand/körperliche Leiden, Krankenkasse, Zusatzversicherungen) relevant werden. Diese werden dann nur an den entsprechend zuständigen Adressaten (Verband, Unfallversicherung) weitergeleitet. In Notfallsituationen ist der Verein von der Einholung einer Einwilligung befreit. Der Verein behält sich vor, diese Daten im Rahmen seiner Aufbewahrungspflichten zu sichern.
Datenschutzbeauftragter & Daten verarbeitende Funktionsträger im Verein
Gemäß Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, sofern mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies ist in unserem Verein derzeit nicht der Fall, wird bei Eintreten jedoch alsbald nachgeholt. Für die Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Weiterleitung von personenbezogenen Daten, soweit erforderlich (Wettkampf, Verbandsmeldungen), sind die Abteilungsleiter oder eine jeweils abteilungsintern festgelegte Person berechtigt. Übungsleiter gelten als 'nicht ständig beschäftigt'. Zudem werden online erhobene und veröffentlichte Daten lediglich durch den gegenwärtigen 'Webmaster' bearbeitet. Die Mitglieder-, Beitrags- und Angestelltenverwaltung obliegt dem Kassenwart und dem Vorstandsvorsitzendem. Die entsprechenden Personen sind über die Seite Vorstand, Abteilungen oder im Impressum einsehbar. Die entsprechenden Funktionsträger (ehrenamtliche Mitarbeiter) werden zum Datenschutz unterwiesen und bestätigen dies per Unterschrift (Formblatt). Die nach DSGVO bestehenden Rechte (s. o.) sind jedoch nur dem Verein bzw. dem vertretungsberechtigten Vorstand gegenüber geltend zu machen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
Ergänzend zu den im vorangegangenen Punkt gemachten allgemeinen Angaben verfügt der Verein über eine Übersicht der Personen, die für den Verein regelmäßig personenbezogene Daten erheben, speichern und weiterleiten. Diese Übersicht erhält die wesentlichen, nach DSGVO geforderten Angaben und liegt im Vereinsbüro bzw. beim Vereinsvorsitzenden zur Einsicht bereit.
Technische Vorgaben zum Datenschutz
Für die Erhebung, Speicherung und Weiterleitung personenbezogener Daten sind o. g. Aufgabenträger zuständig. Zur Durchführung ihrer Arbeiten nutzen diese einerseits die Infrastruktur des Vereins, andererseits private Arbeitszimmer und Rechner. Deshalb wird regelmäßig auf die Einhaltung der Datenschutz-Regelungen hingewiesen. Funktionsträger werden zum Datenschutz unterwiesen und belehrt, notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dem technische Schutz des heimischen Rechners vor fremden Zugriff (regelmäßige Software-Updates, effektive Passwortvergaben, Nutzung einer Firewall und von aktuellen Virenprogrammen etc.) und der sensiblen Behandlung von personenbezogenen Daten, auch derjenigen die in nicht-digitaler Form vorliegen, gilt dabei das Hauptaugenmerk.